Modulschulung / Module für LKW-Fahrer
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- Kategorie: Leistungen
- Erstellt: Freitag, 21. April 2017 19:53
- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20. November 2024 00:55
- Veröffentlicht: Freitag, 21. April 2017 19:53
- Geschrieben von Super User
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Wieso und für wen ist diese Weiterbildung zwingend erforderlich?
Die Anforderungen an einen Berufskraftfahrer sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und deutlich komplizierter geworden. Aus diesem Grund hat sich die Europäische Union darauf verständigt, eine allgemein gültige Gesetzesgrundlage zu erstellen und diese in unserem heutigen Rechtssystem zu verankern. Diese soll eine kontinuierliche Weiterbildung gewährleisten und so Berufskraftfahrer dazu veranlassen, sich stetig auf dem neuesten Stand zu halten.
Seit dem 01.09.2014 sind alle gewerblichen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zGM, die vor dem 01.09.2009 die Führerscheinklassen C/CE erworben haben, verpflichtet, eine Weiterbildung nachzuweisen.
Diese Weiterbildung muss gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz auch alle 5 Jahre in einer anerkannten Bildungseinrichtung wiederholt werden. Die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ erfolgt dann auch durch Vorlage eines Teilnahmezertifikates bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Nur mit dieser Eintragung dürfen Sie weiterhin als Kraftfahrer tätig sein.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in der „Berufskraftfahrer Richtlinie 2003/59/EG“ vom 15.07.2003, im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung.
Aufbau dieses Kurses
Der Gesetzgeber schreibt 5 Module à 7 Zeitstunden zwingend vor.
Folgende Themengebiete werden Sie kennen lernen bzw. auffrischen:
Modul 1 | Wirtschaftliche Fahrweise |
Modul 2 | Sozialvorschriften und Kontrollgeräte |
Modul 3 | Fahrzeugtechnik und Fahrsicherheit |
Modul 4 | Markt und Image |
Modul 5 | Ladungssicherung |
Bei diesem Kurs handelt es sich bislang um einen Zertifikatslehrgang ohne Prüfung.
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Kursübersicht
Dauer des Kurses:
Insgesamt 5 Module à 7 Stunden, sprich 1 Woche in Vollzeit oder 5 Wochen in Teilzeit (Samstagsschulung) |
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Voraussetzungen an die Teilnehmer:
Der Teilnehmer muss die Führerscheinklassen C/CE vor dem 10.09.2009 erworben haben. Sollte eine dieser Führerscheinklassen erst nach diesen Stichtagen erworben worden sein, muss die beschleunigte Grundqualifikation vorausgegangen sein oder vorausgehen. |
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Abschluss:
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Ihr Nutzen dieser Schulung:
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Referent:
Fachdozent / Meister für Kraftverkehr |
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Preise:
Bitte kontaktieren Sie uns dafür persönlich, Sie erhalten dann ein individuelles Angebot. |
Die LIVe Akademie ist von der IHK des Saarlandes als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung anerkannt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne persönlich kontaktieren.
IHR LIVe AKADEMIE-TEAM