Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIVe Akademie
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- Kategorie: Uncategorised
- Erstellt: Mittwoch, 12. Juli 2017 06:15
- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 04. Oktober 2019 21:59
- Veröffentlicht: Mittwoch, 12. Juli 2017 06:15
- Geschrieben von Super User
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- Geltungsbereich
Alle gegenwärtigen und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der LIVe Akademie für Logistik, Industrie und Verkehr und unseren Kunden (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) richten sich ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn von uns auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen der Teilnehmer oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen begründet. Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen Anwendung finden, die die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ergänzen oder modifizieren können. - Vertragsschluss
Die Anmeldung durch den Teilnehmer per Post, per E-Mail oder per Fax ist ein bindendes Angebot. Lehnen wir nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen. - Widerrufsrecht für Verbraucher
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Die Frist für Ihren Widerruf beginnt ein Tag nach eingegangener Vertragserklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: LIVe Akademie für Logistik, Industrie und Verkehr, Bahnhofstraße 50 66663 Merzig
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen, (z.B. Zinsen) herauszugeben. - Änderungen der Veranstaltungen
Wir sind berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein solcher liegt bei Ausfall des Dozenten oder einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen unverzüglich erstattet.
Wir verpflichten uns, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. - Teilnahmegebühren
Für die Veranstaltungen gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Preise enthalten keine Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten oder spezielle Extras, wie z.B. Telefon. Die Veranstaltungsgebühren sind zu Veranstaltungsbeginn fällig. Wir sind berechtigt, vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so sind wir berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. - Rücktritt
a) Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden in vollem Umfang zurück erstattet. Bei späterem Rücktritt, vor Beginn einer Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme, sind vom Teilnehmer 100% der Veranstaltungsgebühren zu entrichten. b) Im Falle einer Rücknahme der Förderung nach SGB III durch die Arbeitsagentur kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierbei entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. - Kündigung
Während der festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ausgeschlossen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. - Veranstaltungslaufzeit
Der Vertrag unterliegt einer festen Vertragsdauer. Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus der Vorderseite der Anmeldung. Das Vertragsverhältnis endet am letzten Unterrichtstag der Veranstaltung, durch eine frühere Zweckerfüllung oder durch vom Teilnehmer gewünschten früheren Antritt zur Prüfung des jeweiligen Bildungszieles. Danach hat der Teilnehmer kein Anspruch an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen – auch wenn der Teilnehmer noch Prüfungsteile bei der zuständigen IHK ablegen sollte. Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen der Vertragslaufzeit vor. Fällt der Teilnehmer in einer Prüfung durch, hat dieser kein Anspruch am Unterricht einer parallel laufenden Veranstaltung der LIVe Akademie teilzunehmen. - Schutz der Veranstaltungsunterlagen
Die im Rahmen unserer Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt; deren Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. - Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe, Wertgegenstände oder Schulungsunterlagen, entstehen. Bei von uns zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. - Datenschutz
Die für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von dem Kraftverkehr-Bildungszentrum zweckgebunden verarbeitet. - Allgemeine Bestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck am nächsten kommt. - Sonstiger Hinweis
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurde für die AGB der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen
Stand: 01.10.2019